Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Steuerabzug von Krankenkassenprämien
Wer Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligungen für die Krankenkassenprämien erhält, kann nur den darüber hinaus selbst gezahlten Teil der Prämie steuerlich geltend machen.
BGE 2C_429/2008 vom 10.12.2008: Steuerpflichtige können nicht die ganzen Bruttoprämien der Krankenversicherung abziehen, wenn ihnen ein Teil davon durch Ergänzungsleistungen EL oder Prämienverbilligungen IPV vergütet wird. Nur die aus eigenen Mitteln gezahlte Differenz kann bis zum steuerlichen Höchstbetrag abgezogen werden.