BGE 2C_479/2016 vom 12. Januar 2017: Private Pflegekosten kann man nicht unbeschränkt als behinderungsbedingte Kosten abziehen, sagt das Bundesgericht. Es setzte die Limite in der Höhe der Kosten des kantonal teuersten Pflegeheims abzüglich eines angemessenen Betrags für Lebenshaltungskosten.