Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zum Fahrtkostenabzug in der Steuererklärung
Autofahrer müssen die Benutzung des Autos in der Regel nicht beweisen. Heisst das Steueramt einen Fahrkostenabzug gut, kann es diesen im Nachsteuerverfahren im Normalfall nicht mehr kürzen oder streichen. So hat es das Bundesgericht entschieden.
BGE 2C_343/2011 vom 25.10.2011: Der Steuerpflichtige muss die Benutzung des Autos nur beweisen, wenn das Steueramt einen begründeten Verdacht hat, dass er es effektiv gar nicht benutzt hat.