BGE 143 II 396: Die Kantone haben die Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Auflösung von Hypotheken unterschiedlich beurteilt. Das Bundesgericht hat in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg entschieden, dass es sich rechtfertigen kann, solche Zahlungen als abzugsfähige Schuldzinsen zu betrachten, wenn die Hypothek beim gleichen Gläubiger mit anderen Konditionen erneuert wird.