Für jedes minderjährige Kind können die Eltern einen Kinderabzug vornehmen. Der Abzug ist auch möglich bei volljährigen Kindern, welche sich in der beruflichen Erstausbildung befinden und wenn die Eltern deren Lebensunterhalt zur Hauptsache bestreiten. Die Berechtigung für den Kinderabzug bezieht sich immer auf den Stichtag 31.12. des Jahres. Ist das Kind an diesem Tag noch minderjährig oder in der Ausbildung, kann man den Abzug machen.