Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GrundlageKinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen
Kosten für die Kinderbetreuung sind beim Bund und den meisten Kantonen abzugsfähig.
Wer mit Kindern unter 14 Jahren im gleichen Haushalt lebt und aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit die Kinder nicht selbst betreuen kann, darf bei der Bundessteuer Kosten für die Kinderfremdbetreuung von maximal CHF 25'000 abziehen.