Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GrundlagePflegekosten steuerlich geltend machen
Pflegebedürftige können die Kosten für die effektive Pflege als Krankheitskosten abziehen.
Pflegebedürftige können die selbst gezahlten Kosten für die effektive Pflege als Krankheitskosten abziehen.