Abzugsfähig sind Spenden an Institutionen dann, wenn die betreffenden Institutionen wegen Gemeinnützigkeit oder Verfolgung öffentlicher Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind. Einige Kantone haben Listen dieser Institutionen veröffentlicht. Die Höhe des Abzugs ist beim Bund und den meisten Kantonen auf 20 Prozent des Reineinkommens begrenzt.