Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung (seit 2016)
Seit dem Steuerjahr 2016 ist ein Steuerabzug für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung möglich, auch wenn die Fortbildung keinen direkten Zusammenhang mit dem akutellen Erwerbseinkommen hat.
Seit dem Steuerjahr 2016 ist ein neuer Steuerabzug für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung möglich. Er gilt für selbst getragene Kosten für alle Bildungsmassnahmen im Zusammenhang mit der eigenen Berufstätigkeit, ausser für die berufliche Erstausbildung. Man muss mit dem erlernten Wissen seinen Lebensunterhalt bestreiten können und wollen. Das heisst, dass die Kosten für Kurse im Hobbybereich nicht abzugsfähig sind.