Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerabzug für Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung
Entstehen Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung von Arbeitnehmenden, kann man sie bei den Berufsauslagen in der Steuererkärung geltend machen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Mehrkosten, die bei auswärtiger Verpflegung sowie bei Nacht- und Schichtarbeit entstehen, in der Steuererklärung abziehen.