Wer erwerbsunfähige und unterstützungsbedürftige Personen finanziell unterstützt, kann bei der Direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen einen Unterstützungsabzug vornehmen. Bei der Bundessteuer beträgt der Abzug CHF 6'600. Dabei muss die finanzielle Unterstützung mindestens so hoch sein wie der pauschale Abzug. Wer weniger zahlt, kann keinen Abzug vornehmen. Wer mehr zahlt, kann maximal den Pauschalabzug vornehmen.