Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GrundlageWeiterbildung steuerlich abziehen (bis 2015)
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist fast jeder Kurs eine Weiterbildung. Die Steuerbehörden trennten bis 2015 jedoch fein säuberlich zwischen Aus- und Weiterbildung.
Weiterbildungs- und Umschulungskosten, für die man selber aufkommt, sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Bis 2015 galt dies für Ausbildungskosten hingegen nicht. Bei der Unterscheidung gingen die Meinungen der Steuerpflichtigen und der Steuerbehörden oft auseinander.