Bei der Quellensteuer zahlt nicht der Empfänger (z.B. Arbeitnehmer oder Rentner) der steuerbaren Leistung, sondern dessen Schuldner (z.B. Arbeitgeber oder Pensionskasse) an das Steueramt. Die Besteuerung findet also „an der Quelle“ statt. Der Schuldner muss den steuerbaren Betrag um die Quellensteuer reduzieren und liefert diese direkt ans Steueramt ab.