Steuerdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageNachbesteuerung in Erbfällen
Seit 2010 gilt für Erben, die Schwarzgelder des Erblassers deklarieren wollen, die vereinfachte Nachbesteuerung.
Seit Januar 2010 ist die Nachbesteuerung in Erbfällen vereinfacht: Wenn Erben eine Steuerhinterziehung des Erblassers anzeigen, erheben die Steuerbehörden nur für die letzten drei Jahre vor dem Todesjahr eine Nachsteuer samt Verzugszins (vorher für zehn Jahre).