Steuerbetrug liegt dann vor, wenn zur Steuerhinterziehung Urkunden gefälscht werden. Selbständigerwerbstätige manipulieren dann beispielsweise die Geschäftsbücher, Bilanzen oder Erfolgsrechnungen. Unselbständigerwerbende fälschen beispielsweise Lohnausweise oder Bescheinigungen der Säule 3a.