Steuerdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerbetrug
Steuerbetrug liegt dann vor, wenn zur Steuerhinterziehung Urkunden gefälscht werden. Es droht unter Umständen eine Gefängnisstrafe.
Steuerbetrug liegt dann vor, wenn zur Steuerhinterziehung Urkunden gefälscht werden. Selbständigerwerbstätige manipulieren dann beispielsweise die Geschäftsbücher, Bilanzen oder Erfolgsrechnungen. Unselbständigerwerbende fälschen beispielsweise Lohnausweise oder Bescheinigungen der Säule 3a.