Schweizer Banken müssen seit dem 1.1.2017 verschiedene Kontodaten ihrer ausländischen Kunden (z.B. Name, Kontonummer, Guthaben auf Konto) erheben und der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Diese wird ab 2018 die Informationen an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes des Kunden weitergeben. Gleich verfahren ausländische Finanzinstitute: Sie sammeln die Kontodaten der Schweizer Kunden und leiten sie an ihre Steuerbehörden weiter, die sie ein Jahr später an die Eidgenössische Steuerverwaltung übergeben werden. Dieser gegenseitige «Automatische Informationsaustausch» (AIA) soll Steuerhinterziehung verhindern. Er gilt zwischen der Schweiz und allen EU-Ländern sowie verschiedenen weiteren Staaten. Es kommen laufend weitere Länder dazu. Eine Liste finden Sie beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen.