Steuerdelikte
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelSteuerhinterziehung: Müssen wir uns in zwei Kantonen anzeigen?
Frage: Wir wollen unser seit Jahren unversteuertes Vermögen offenlegen. Reicht es, die Anzeige am aktuellen Wohnort einzureichen, obwohl wir früher in einem anderen Kanton lebten?