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Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Steuerpflicht in der Schweiz bei einer Scheinabmeldung ins Ausland
Trotz Abmeldung ins Ausland bleibt man in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sich der Lebensmittelpunkt weiterhin beim Ehepartner in der Schweiz befindet.
BGE 2C_793/2013 vom 7.5.2014: Trotz Abmeldung ins Ausland bleibt man in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sich der Lebensmittelpunkt weiterhin beim Ehepartner in der Schweiz befindet.