BGE 110 Ia 7: 1984 hielt das Bundesgericht in einem wegweisenden Entscheid fest, dass die Steuergesetzgeber Ehepaare einerseits im Verhältnis zu alleinstehenden Personen entlasten müssen und sie andererseits im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfen.