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Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsurteil zur verweigerten Abmeldung bei der Gemeinde wegen Steuerschulden
Immer wieder verweigern Gemeinden wegzugswilligen Einwohnern die Abmeldebestätigung wegen offener Steuerschulden. Zu Unrecht.
BGE 127 I 97: Es verstösst gegen das Willkürverbot, einer Person die polizeiliche Abmeldung nicht zu bestätigen, weil sie offene Steuerschulden hat.