Steuererklärung ausfüllen
Rechtsratgeber
GrundlageSteuern: Auswärtiger Wochenaufenthalt
Steuerpflichtige und Steuerämter sind oft nicht gleicher Meinung, wo sich der Lebensmittelpunkt von Wochenaufenthaltern befindet.
Als Wochenaufenthalter gilt, wer an den Arbeitstagen am oder in der Nähe des Arbeitsortes wohnen muss, weil eine tägliche Rückkehr an den Wohnort (Steuerdomizil) nicht möglich oder nicht zumutbar ist.