Steuerverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageEinreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärung muss in der Regel bis Ende März mit allen Beilagen beim Steueramt eingereicht werden. Mögliche Terminprobleme können Sie mit einem Fristverlängerungsgesuch lösen.
Die Steuererklärung muss in der Regel bis Ende März mit allen Beilagen beim Steueramt eingereicht werden. Einige Kantone kennen andere Fristen. Stellen Sie rechtzeitig ein Fristverlängerungsgesuch, wenn Sie Schwierigkeiten haben, diese Frist einzuhalten. Rechtzeitig heisst in diesem Fall, dass das Gesuch vor Ablauf der gesetzten Einreichungsfrist beim Steueramt eintreffen muss.