Die Steuererklärung muss in der Regel bis Ende März mit allen Beilagen beim Steueramt eingereicht werden. Einige Kantone kennen andere Fristen. Stellen Sie rechtzeitig ein Fristverlängerungsgesuch, wenn Sie Schwierigkeiten haben, diese Frist einzuhalten. Rechtzeitig heisst in diesem Fall, dass das Gesuch vor Ablauf der gesetzten Einreichungsfrist beim Steueramt eintreffen muss.