Der Vertrag mit dem Fitnesscenter ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Fitnessverträge werden in der Regel aber wie Mietverträge behandelt. Als Hauptleistung stellt der Fitnessklub nämlich seine Räume und Geräte zum Gebrauch zur Verfügung. Die Kündigungsbestimmungen des Fitnesscenters sind verbindlich. Vorzeitig aussteigen kann man nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn man ein Ersatzmitglied stellt, das bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.