Kursvertrag
Rechtsratgeber
GrundlageWeiterbildung: Der Kurs ist ungenügend
Die Schule oder der Kursanbieter ist verpflichtet, den Kurs sorgfältig und entsprechend der vereinbarten Leistung durchzuführen. Sie haften aber nicht für einen Erfolg.
Was bei Verträgen für Kurse oder Weiterbildungen rechtlich gilt, zeigt Ihnen unser Merkblatt. Klar ist: Die Schule oder die Kursanbieterin haftet gegenüber der Kursteilnehmerin und gegenüber dem Schüler für eine sorgfältige Durchführung des Lehrgangs. Das heisst zum Beispiel: