Was bei Verträgen für Kurse oder Weiterbildungen rechtlich gilt, zeigt Ihnen unser Merkblatt. Klar ist: Die Schule oder die Kursanbieterin haftet gegenüber der Kursteilnehmerin und gegenüber dem Schüler für eine sorgfältige Durchführung des Lehrgangs. Das heisst zum Beispiel: