Kursvertrag
Rechtsratgeber
GrundlageWeiterbildung: Vorzeitig aussteigen
Kursverträge können jederzeit gekündigt werden. Wer allerdings «zur Unzeit» kündigt, schuldet Schadenersatz.
Kursverträge können, sofern es sich um Kurse mit Direktunterricht handelt, jederzeit gekündigt werden. Das Kündigungsrecht ist zwingend. Das heisst: Es kann durch vertragliche Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.