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GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Haftung des Reiters
Bundesgerichtsentscheid zur Haftung des Reiters
BGE 104 II 23: Der Halter eines Pferdes kann für Schaden haftpflichtig werden. Als Halter gilt, wer über das Tier verfügen und auf es einwirken kann - das heisst, der jeweilige Reiter, unabhängig davon, ob er gleichzeitig auch der Eigentümer ist oder nicht.