Autokauf
Rechtsratgeber
GrundlageWerksgarantie
Die Werksgarantie ersetzt die gesetzliche Garantie. Massgebend ist, was im Vertrag steht.
Die Werksgarantie (auch Herstellergarantie genannt) gibt es beim Kauf eines Neuwagens. Sie ersetzt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Autokäufers und bedeutet grundsätzlich, dass der Hersteller für Mängel aus Fabrikationsfehlern haftet, diese also für den Käufer kostenlos repariert. Was die Werksgarantie im Detail abdeckt, unterscheidet sich je nach Automarke stark. Massgebend sind die konkreten Bestimmungen im Vertrag. Ansprüche aus der Werksgarantie kann man bei jeder Markengarage kostenlos einfordern, auch bei direkt importierten Autos.