Besondere Kaufverträge
Rechtsratgeber
GrundlageAbonnemente von Zeitungen und Zeitschriften
Nicht jede Zeitung oder Zeitschrift lässt sich abbestellen, indem man die Rechnung fürs neue Abo wegwirft. Es gibt auch Abonnemente, die man ausdrücklich kündigen muss.
Wenn Sie Zeitungen und Zeitschriften im Abonnement erhalten, gehen Sie mit dem Verlag eine besondere Form von Kaufvertrag ein, den so genannten Sukzessivlieferungsvertrag. Normalerweise läuft ein Abonnement ein Jahr.