Für Einkäufe im Ausland gilt das (Kauf-)Recht des jeweiligen Landes. Bis zur Grenze von 300 Franken pro Person kann man eigenhändig Waren abgabenfrei in die Schweiz einführen. Darüber muss man Mehrwertsteuer zahlen, das heisst also, die eingeführte Ware beim Grenzübertritt deklarieren.