Will die Käuferin ihre Garantieansprüche nicht verlieren, muss sie festgestellte Mängel innert wenigen Tagen beanstanden. Am besten schickt man die Mängelrüge als eingeschriebenen Brief an den Verkäufer (siehe Musterbrief). Wichtig ist, dass man klar und detailliert beschreibt, worin der Mangel besteht. Und dass man sachlich bleibt. Mehr dazu im Beobachter-Artikel «Der Ton macht die Reklamation».