Für Kaufgegenstände beträgt die Garantiefrist 2 Jahre. Die Frist beginnt nach Ablieferung der Kaufsache an den Käufer. Detaillierte Informationen zum Thema «Garantie» finden Sie in unserem Merkblatt. Im Konsumentenvertrag, wenn also der Käufer für sich privat kauft und der Verkäufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt, darf diese Frist nicht verkürzt werden (Ausnahme gebrauchte Sachen: auf 1 Jahr). Der Verkäufer kann sie aber ausschliessen. Erkundigen Sie sich deshalb vor allem auch bei teureren Anschaffungen nach der Garantiefrist, und akzeptieren Sie keinen Ausschluss.