Garantie
Rechtsratgeber
GrundlageKauf: Mängel während der Garantiezeit
Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die gekaufte Ware keine Mängel aufweist.
Der Verkäufer haftet dafür, dass eine Sache keine Mängel hat. Das Gesetz nennt diese Haftung «Gewährleistung»; im Alltag spricht man von der Garantie. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Merkblatt.