Frage: Vor drei Jahren habe ich von einem Künstler eine Frauenskulptur gekauft. Nun ist ein Arm abgefallen. Schreibt das Gesetz bei Kunstwerken eine besondere Garantie vor?
Frage: Vor drei Jahren habe ich von einem Künstler eine Frauenskulptur gekauft. Nun ist ein Arm abgefallen. Schreibt das Gesetz bei Kunstwerken eine besondere Garantie vor?