Viele Anbieter beschränken die Gültigkeit ihrer Gutscheine auf 1, 2 Jahre. Ob das zulässig ist, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten. Bundesgerichtliche Entscheide fehlen. Mit guten Gründen lässt sich aber mit den Verjährungsbestimmungen im Obligationenrecht argumentieren. Danach bleiben Gutscheine mindestens 5 Jahre gültig, je nach Inhalt auch 10 Jahre. Diese Fristen dürfen vertraglich nicht verkürzt werden.