BGE 4A_475/2013 vom 15.7.2014: Das Bundesgericht verneint die Frage, ob der revidierte Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) rückwirkend auf früher abgeschlossene Verträge angewendet werden kann. Es begründet dies mit dem Vertrauensschutz. Dieser gebiete, dass automatische Vertragsverlängerungen, die vor Inkrafttreten der UWG-Änderung (1.7.2012) erfolgt sind, nach dem früheren Recht beurteilt werden.