Der Markt bestimmt die Preise: Jedem Verkäufer ist es freigestellt, wie hoch er seine Preise ansetzt. Deshalb gibt es vor «überrissenen» Preisen grundsätzlich keinen gesetzlichen Schutz (ausführlicher im Merkblatt «Überrissene Preise»). Es empfiehlt sich also, vor dem Vertragsabschluss die Preise zu vergleichen. Wer kauft, akzeptiert den Preis und kann keine Rückzahlung verlangen, wenn er das gleiche Produkt anderswo günstiger sieht. Nur wo es keinen Wettbewerb gibt, kann der Preisüberwacher eingreifen.