Viele Konsumentinnen und Konsumenten meinen, es gebe ein allgemeines Rücktrittsrecht, das es ihnen erlaube, innert einer bestimmten Frist von Verträgen zurückzutreten. Das ist falsch. Kaufverträge - egal ob sie schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurden - sind verbindlich. Es gibt kein Recht auf Rücktritt. Der Grundsatz "abgemacht ist abgemacht" gilt auch für viele andere Verträge, wie die Beispiele im Beobachter-Artikel "Ich habs mir anders überlegt!" zeigen.