Viele Konsumentinnen und Konsumenten meinen, es gebe ein allgemeines Rücktrittsrecht, das es ihnen erlaube, innert einer bestimmten Frist von Verträgen zurückzutreten. Das ist falsch. Kaufverträge - egal ob sie schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurden - sind verbindlich. Es gibt kein Recht auf Rücktritt. Der Grundsatz «abgemacht ist abgemacht» gilt auch für viele andere Verträge, wie die Beispiele im Beobachter-Artikel «Ich habs mir anders überlegt!» zeigen.