Kaufvertrag
Rechtsratgeber
GrundlageRücktritt vom (Kauf-)Vertrag und Umtausch
Beim Kauf gibt es grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Das bedeutet, dass es auch kein Recht auf Umtausch gibt.
Viele Konsumentinnen und Konsumenten meinen, es gebe ein allgemeines Rücktrittsrecht, das es ihnen erlaube, innert einer bestimmten Frist von Verträgen zurückzutreten. Das ist falsch. Kaufverträge - egal ob sie schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurden - sind verbindlich. Es gibt kein Recht auf Rücktritt. Der Grundsatz «abgemacht ist abgemacht» gilt auch für viele andere Verträge, wie die Beispiele im Beobachter-Artikel «Ich habs mir anders überlegt!» zeigen.