Kaufvertrag
Rechtsratgeber
GrundlageUnbestellte Zusendungen
Wenn man eine Ware unbestellt zugeschickt bekommt, muss man sie weder zahlen noch aufbewahren.
Wenn Sie Waren zugeschickt bekommen, die Sie nicht bestellt haben, müssen Sie diese selbstverständlich nicht bezahlen (siehe auch unser Merkblatt «Unbestellte Zusendungen»). Sie haben dann verschiedene Möglichkeiten: Sie dürfen die Sachen behalten, wegwerfen oder sogar gebrauchen. Nur wenn eine Sache offensichtlich irrtümlich zugestellt wurde, müssen Sie den Absender benachrichtigen.