Wenn Sie Waren zugeschickt bekommen, die Sie nicht bestellt haben, müssen Sie diese selbstverständlich nicht bezahlen (siehe auch unser Merkblatt «Unbestellte Zusendungen»). Sie haben dann verschiedene Möglichkeiten: Sie dürfen die Sachen behalten, wegwerfen oder sogar gebrauchen. Nur wenn eine Sache offensichtlich irrtümlich zugestellt wurde, müssen Sie den Absender benachrichtigen.