Bei Lieferverzögerungen ist zu unterscheiden: Wenn man einen ungefähren Liefertermin abgemacht hat und der Verkäufer diesen nicht einhält, kann man nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Vielmehr muss man den säumigen Verkäufer zuerst mahnen und ihm eine Frist setzen, die bestellte Ware zu liefern. Bleibt die Lieferung weiterhin aus, setzt man dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist. Erst wenn auch diese zweite Frist unbenutzt abläuft, kann man vom Vertrag zurücktreten. Eine allenfalls erfolgte Anzahlung muss der Verkäufer selbstverständlich zurückerstatten.