Entgegen der Auffassung vieler Konsumentinnen und Konsumenten gibt es sowohl zu Zahlungsbedingungen wie zu Zahlungsfristen keine gesetzlichen Vorschriften. Massgebend ist die vertragliche Abmachung, oder was der Anbieter vorgibt. Einen Rabatt oder Skonto kann man also nur abziehen, wenn dieser auch vereinbart war. Andernfalls ist der vereinbarte Preis zu zahlen.