Es ist möglich, Leasingverträge, die dem Konsumkreditgesetz unterstellt sind, vorzeitig zu kündigen. Und zwar unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer jeweils dreimonatigen Leasingdauer. Ein Beispiel: Bei Vertragsabschluss im Juli kann man erstmals auf Ende Oktober kündigen, wobei die Kündigung bis spätestens Ende September im Besitz der Leasingfirma sein muss.