BGE 4A_404/2008 (18.12.2008): Das Bundesgericht hat die Amortisationstabelle eines Leasingvertrags als ungültig erklärt, weil sie eine versteckte Strafe bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrags enthielt. Damit entsprach sie nicht den Vorschriften des Konsumkreditgesetzes. Der Leasingnehmer konnte ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag aussteigen.