Bei Leasingverträgen für Autos, die über CHF 80'000 wert sind, gilt das Konsumkreditgesetz (KKG) nicht. Damit fallen zwei wesentliche Auflagen des KKG weg: So hat der Leasingnehmer bei Verträgen über CHF 80'000 kein Widerrufsrecht; er kann den Vertrag nur gemäss den Allgemeinen Leasingbedingungen kündigen. Ausserdem muss die Leasinggesellschaft seine Kreditfähigkeit nicht prüfen.