Leasing
Rechtsratgeber
GrundlageLeasing - für Autos über CHF 80'000
Liegt der Barkaufpreis eines Leasingautos über CHF 80'000, gilt das Konsumkreditgesetz nicht.
Bei Leasingverträgen für Autos, die über CHF 80'000 wert sind, gilt das Konsumkreditgesetz (KKG) nicht. Damit fallen zwei wesentliche Auflagen des KKG weg: So hat der Leasingnehmer bei Verträgen über CHF 80'000 kein Widerrufsrecht; er kann den Vertrag nur gemäss den Allgemeinen Leasingbedingungen kündigen. Ausserdem muss die Leasinggesellschaft seine Kreditfähigkeit nicht prüfen.