Wenn das geleaste Auto von Beginn weg mangelhaft ist (Stichwort «Montagsauto»), hat der Leasingnehmer einen schweren Stand. Der Vertrag verpflichtet ihn, die Leasingraten auch dann zu zahlen, wenn das Auto in der Garage steht. Und die üblichen Verträge erlauben bei Mängeln auch keinen günstigen Ausstieg.