Wer dieses Merkblatt liest, weiss unter anderem,

wie ein Gläubiger eine Betreibung am einfachsten einleitet
wie ein Schuldner die Betreibung mit einem Rechtsvorschlag stoppen kann
welche Schriftstücke zur provisorischen oder definitiven Rechtsöffnung führen
wer einen Auszug aus dem Betreibungsregister verlangen darf.