Betreibung
Rechtsratgeber
GrundlageBetreibungsregister: Eintrag löschen
Jede Betreibung wird ins Betreibungsregister eingetragen und erscheint dort während fünf Jahren. Das gilt auch für Betreibungen, die Sie bezahlt haben.
Das Betreibungsamt muss jede Betreibung gegen Sie ins Betreibungsregister an Ihrem Wohnort eintragen. Sie erscheint grundsätzlich während fünf Jahren in Ihrem Auszug. Davon gibt es Ausnahmen.