Haben Sie einen Privatkonkurs hinter sich und besitzen Ihre Gläubiger Konkursverlustscheine? Dann können die Gläubiger damit jederzeit wieder betreiben. Doch Sie müssen Ihre alten Schulden nur bezahlen, wenn Sie zwischenzeitlich zu neuem Vermögen gekommen sind. Sonst können Sie «Rechtsvorschlag kein neues Vermögen» erheben.