Frage: Vor zwei Jahren wurde ich erfolglos gepfändet. Der Gläubiger erhielt einen Verlustschein. Falls er mich wieder betreibt: Kann ich dagegen Rechtsvorschlag erheben, weil ich kein neues Vermögen habe?
Frage: Vor zwei Jahren wurde ich erfolglos gepfändet. Der Gläubiger erhielt einen Verlustschein. Falls er mich wieder betreibt: Kann ich dagegen Rechtsvorschlag erheben, weil ich kein neues Vermögen habe?