Betreibung
Rechtsratgeber
GrundlageVerlustschein
Können aus einer Pfändung oder einem Konkurs nicht alle Schulden bezahlt werden, so bekommt der Gläubiger einen Verlustschein. Gegen eine Betreibung kann der Schuldner Rechtsvorschlag erheben..
Mit einem Verlustschein kann der Gläubiger seinen Schuldner jederzeit wieder betreiben. Ein Verlustschein ist ein so genannter provisorischer Rechtsöffnungstitel. Zinsen, Verzugsschaden und andere Zusatzkosten dürfen aber nicht verlangt werden.