Frage: Ich habe im Jahr 2005 mit meinem Geschäft Konkurs gemacht. Aus diesem Konkurs bestehen noch einzelne Verlustscheine. In der Zwischenzeit habe ich mich finanziell erholt und mir mit dem Pensionskassengeld eine Wohnung gekauft. Jetzt droht ein Gläubiger mit der Betreibung. Wie soll ich mich verhalten?